Die Finanzmarktaufsicht ist für den Vollzug des
Finanzmarktaufsichtsgesetzes und die Finanzmarktgesetze
zuständig mit dem Zielen, Gläubiger, Anleger und
Versicherte zu schützen.
Die Finanzmarktaufsicht ist für den Vollzug des
Finanzmarktaufsichtsgesetzes und die Finanzmarktgesetze
zuständig mit dem Zielen, Gläubiger, Anleger und
Versicherte zu schützen.