Es müssen doch nicht immer Provisionen von 10% und mehr sein, die man für die Vermittlung einer Kapitalanlage als Vermittlungshonorar bekommt. Es sollten doch auch zwischen 3% und 6% reichen, ähnlich wie bei einem Immobilienmakler. Noch besser finden wir es allerdings, wenn gänzlich auf die Zahlung von Provisionen verzichtet wird und der Kunde anstatt dessen ein Beratungshonorar an den Finanzberater zahlt. Hier könnte man sich an dem einem Stundenhonorar anderer beratender Berufe orientieren. Unternehmensberater, Ingenieure usw. Dazu solltes es dann eine Honorarordnung für Finanzberater geben. Da kann der Kunde dann sehen was ihn welche Leistung kostet, wobei mit dieser Liste dann auch sicherlich zusätzlich Rechtssicherheit für die Vermittler / Berater wäre, denn die könnten sich bei der Abrechung der Beratungsleistung auf diese Gebührenordnung beziehen. Ansonsten gäbe es sicherlich dann wieder ein paar tolle Rechtsanwälte, die jede Honorarabrechnung eines Beraters anzweifeln würden.