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Vorläufige Sicherungsmaßnahme: Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Bekir Berkant

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen Bekir Berkant Güner u. a., wegen Betruges, konnten aufgrund der dinglichen Arreste des Amtsgerichts Stuttgart vom 20.04.2012, 01.06.2012 (Aktenzeichen 28 Gs 431/12, 28 Gs 632/12, 28 Gs 633/12, 28 Gs 634/12) entsprechende Konten gepfändet werden. Insgesamt konnten ca. 1240,- EUR gepfändet werden.

Die Beschuldigten stehen im Verdacht, als Verantwortliche der Leonor Swiss GmbH und der Leonor Swiss AG mindestens 43 Anleger durch bewusst wahrheitswidrige Angaben über eine gewinnbringende, sichere Kapitalanlage in Gold und die anschließende sichere Lagerung des (physischen) Goldes der Anleger durch die Gesellschaften in einem Zollfreilager in der Schweiz dazu gebracht zu haben, insgesamt mindestens 485.824,80 € auf die Konten der Leonor Swiss GmbH bzw. der Leonor Swiss AG zu überweisen. Die Gelder der Anleger verwendeten die Beschuldigten jedoch nicht zum Erwerb von Gold für die Anleger und dessen Lagerung, sondern stattdessen zur Deckung der laufenden Kosten der beiden Gesellschaften sowie für den privaten Bedarf.

Geschädigte Kunden mögen sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Neckarstr. 145, 70190 Stuttgart, zum Aktenzeichen 191 AR RVA 87/12 schriftlich in Verbindung setzen.

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