Erst informieren, dann investieren…

Verfügung gegen Finanznachrichtendienst

Ein Göttinger Unternehmer errang einen Etappensieg in einem Rechtsstreit mit einem Finanznachrichtendienst. Das Landgericht Berlin erließ eine einstweilige Verfügung, durch die dem Finanznachrichtendienst untersagt wird, bestimmte Behauptungen zu widerholen bzw. bestimmtes Bildmaterial weiter online zu belassen oder zu verbreiten. Diese Verfügung wurde erst erlassen, nachdem der Artikel schon seit Monaten im Netz stand, weshalb mit rechtlichen Schritten des bewtroffenen Unternehmers nicht zu rechnen war. Es ist offen, ob der Nachrichtendienst in Widerspruch geht.

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