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Staatsanwalt unzufrieden mit der Strafhöhe im Wölbern Prozess

Das führt nun im Ergebnis dazu, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revision gegen das Urteil im Wölbern-Prozess einlegt. “Das Gericht ist bei der Bemessung der Strafhöhe erheblich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft geblieben. Angesichts der durch den Angeklagten verursachten außergewöhnlichen Schadenshöhe haben uns die vom Gericht genannten Strafmilderungsgründe nicht in allen Punkten überzeugt”, so die Begründung der Hamburger Staatsanwaltschaft gegenüber Medien. Das Urteil im Wölbern Prozess lautete 8,5 Jahre für Heinrich Maria Schulte.

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