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Mama Africa Dresden GmbH & Co. KG – Insolvent

In dem aufgehobenen Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mama Africa Dresden GmbH & Co. KG, Wallgässchen 2, 01097 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 5724 vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Weiß vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Margit Weiß Beteiligungs GmbHergeht am 19.11.2015 nachfolgende Entscheidung:

Die mit Beschluss vom 09.09.2015 angeordnete Aufrechterhaltung der Beschlagnahme und somit der Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis des Insolvenzverwalters für den Anspruch auf Auszahlung einer Quorte in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BASTEC Barthel Sicherheitstechnik GmbH & Co. Betriebs KG, AG Darmstadt Az.: 9 IN 613/11

wird aufgehoben.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Erinnerung statt.

Einzulegen: Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht,

Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden.

Form: Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; diese muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Erinnerung) eingelegt wird. Die Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.

Frist: Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 der Insolvenzordnung (InsO) gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post können Sie dem Frankierungsaufdruck entnehmen

Ein Rechtsbehelf kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.

548 IN 492/10 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 26.11.2015

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