In dem Insolvenzverfahren über das der ANDERSON Facility Service GmbH, diese vertreten durch ihre Geschäftsführerin Susanne Palmer angewachsene Vermögen d. früheren Anderson Erste Deutsche Grundwert GmbH & Co KG, ehemals geschäftsansässig Wexstraße 2, 10825 Berlin,
derzeit c/o Rechtsanwälte Wollmann & Partner, Meinekestraße 22, 10719 Berlin,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, HRA 43555
hat das Amtsgericht Charlottenburg durch die Richterin am Amtsgericht Dr. Brückner am 11.02.2015 beschlossen:
Die Tagesordnung zum Termin der ersten Gläubigerversammlung am 11.03.2015 wird wie folgt ergänzt:
Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100/101 (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stillegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan), 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO.
36a IN 3679/14 Amtsgericht Charlottenburg, 12.02.2015