In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Fa. CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG, Mainfrankenpark 17, 97337 Dettelbach,
eingetragen im Handelsregister Würzburg unter HRA 5384, vertreten durch den
persönlich haftenden Gesellschafter: CSA Verwaltungs GmbH, Dettelbach, eingetragen im
Handelsregister Würzburg unter HRB 11740, vertreten durch den Kommanditisten: FT
Fonds Treuhand GmbH, Kitzingen, eingetragen im Handelsregister Würzburg unter HRB
5214, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Gerull, Hadergasse 29,
c/o JVA, 97421 Schweinfurt,
ergeht folgender Beschluss:
1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen
heute um 11.00 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet, § 21 Abs. 1 und 2 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler, Hofstraße 3, 97070 Würzburg, Tel.: 0931/45202950
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume des Schuldners
zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen.
Der Schuldner hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in seine Bücher und
Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22
Abs. 3 InsO.
2. Dem Schuldner wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt, § 21 Abs. 2 Nr. 2,
1. Alt. InsO.
Die Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters beschränkt sich zunächst auf die
Sicherung und Erhaltung des Vermögens des Schuldners, § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr.1 InsO.
Würzburg, 17.02.2015 Amtsgericht