Kaufen Anleger einen gemanagten Investmentfonds, zahlen sie in der Regel einen Ausgabeaufschlag und danach jährliche Kosten. Darin stecken auch Provisionen für Banken und Vermittler. Nach Meinung von Verbraucherverbänden gehört dieses Geld den Anlegern. Um ihre Rechte zu sichern, sollten Bankkunden jetzt handeln. Sparkassenkunden etwa haben noch bis zum 15. April 2015 Zeit, neuen Depotbedingungen zu widersprechen.
Milliardenbeträge für Banken und Vermittler
Schätzungsweise zwei bis drei Milliarden Euro fließen Jahr für Jahr als Bestandsprovision aus Publikumsfonds an Banken und Vermittler. Die genaue Summe ist nicht bekannt, denn das Provisionsgeschäft blüht weitgehend im Verborgenen. Fondsanleger zahlen unabhängig davon, ob sie überhaupt eine Beratung oder Vermittlung in Anspruch genommen haben. Nach Überzeugung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) stehen die Provisionen nicht den Banken, sondern den Fondsanlegern zu. Ein höchstrichterliches Urteil zu dieser Frage gibt es noch nicht. Einige Banken haben bereits ihre Geschäftsbedingungen geändert, um möglichen Ansprüchen von Anlegern in der Zukunft vorzubeugen.
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