Erst informieren, dann investieren…

Faktum Finance: Ein Fall für Justizermittlungen?

Noch gab es die erste Gläubigersammlung zur Insolvenz des Unternehmens Faktum Finance nicht, nichts Genaues weiß man also, nicht wie man so schön sagt, aber was man weiß ist, das es eine Strafanzeige bei der für den Unternehmenssitz des Unternehmens Factum Finance zuständigen Staatsanwaltschaft geben soll. Eine Strafanzeige ist in so einem Vorgang dann auch nichts Ungewöhnliches, manchmal auch der richtige Weg um für alle Beteiligten in Vorgänge dann Klarheit zu bringen, Vorgänge die unklar sind. Eine Strafanzeige selber bedeutet aber nicht, das es ein tatsächliches juristisches Fehlverhalten der Beschuldigten gibt. Über 90 % aller Strafanzeigen werden in Deutschland dann letztlich auch eingestellt. Wie das hier ausgeht wird man dann möglicherweise erst in einigen Monaten erfahren, möglicherweise aber auch vom Insolvenzverwalter anlässlich der ersten Gläubigerversammlung.

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