Gemäß § 172 Abs. 4 HGB führen Entnahmen CONTI CLASSIC und CONTI VARIO, die nicht aus Gewinnen getätigt werden, in Höhe von insgesamt EUR 11.815.501,64 (inkl. der bis einschließlich 2006 als Aufwand behandelten Ausschüttungen CONTI VARIO in Höhe von EUR 531.785,02) zu einem Wiederaufleben der Haftung der Kommanditisten/Treugeber. Das kann man in der aktuellen hinterlegten Bilanz des Unternehmens lesen. Ist somit mit Rückforderungen zu rechnen?