Erst informieren, dann investieren…

Canada-Gold-Trust – Forderungen durch Anleger

Nach Eröffnung der Insolvenzverfahren am  28.07.2015 und 29.07.2015 durch das für den Sitz der Gesellschaften zuständige Amtsgericht Freiburg über die Canada Gold Trust GmbH, Canada Gold Trust Verwaltungs GmbH und Canada Gold Trust Management GmbH können Anleger Ihre Forderungen bis zum 31.08.2015 anmelden. Die betroffenen Gesellschaften wurden bereits zuvor aufgrund des Insolvenzantrages von den Fondsgesellschaften Canada Gold Trust I bis IV GmbH & Co. KG ausgeschlossen. Die jeweilige Insolvenz jeder der drei genannten Gesellschaften hat keine unmittelbare Auswirkung auf die Fondgesellschaften von CGT selber.

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