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Bank of China Limited – Bußgeld

Die  BaFin hat gegen die Zweigniederlassung der Bank of China Limited in Frankfurt ein Bußgeld in Höhe von 25.000,00 Euro erlassen. Das Bußgeld wurde wegen fahrlässiger Verstöße gegen die Vorschrift des Artikel 395 Abs. 2 CRR i.V.m. § 56 Abs. 5 Nrn. 17 und 19 KWG festgesetzt. Das Institut hatte die Obergrenze für Großkredite (Art. 395 CRR) überschritten und dies nicht ordnungsgemäß gegenüber der BaFin angezeigt. Die Veröffentlichung dieser Entscheidung ergeht aufgrund von § 60b KWG.
Der Bußgeldbescheid ist seit dem 01.09.2015 rechtskräftig.

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