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BaFin: Pro Ventus GmbH Rückabwicklung

Mit Bescheid vom 3. Juli 2015 wurde der Pro Ventus GmbH, Großostheim, durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte durch Rückzahlung der angenommenen Gelder auferlegt. Die Pro Ventus GmbH bot Anlegern den Erwerb von physischen Edelmetallen in Form von Silbermünzen an. Verbunden mit dem Kaufvertrag verpflichtete sich die Pro Silber GmbH, 8400 Winterthur (Schweiz), vertraglich dazu, die vom Anleger erworbenen Silbermünzen nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu einem festen, gegebenenfalls einem den ursprünglichen Kaufpreis übersteigenden Betrag wieder zurückzukaufen. Dieses Anlageangebot ist ein einheitliches Geldanlagemodell, bei dem der Betrag des Rückkaufes durch die Pro Silber GmbH der Pro Ventus GmbH zu Gute kommt. Mit dieser Art, ihre Geschäfte zu tätigen, verfügt die Pro Ventus GmbH das Einlagengeschäft über keine hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die Pro Ventus GmbH ist nunmehr verpflichtet, das Einlagengeschäft durch die vollständige Rückzahlung aller angenommenen Gelder abzuwickeln.
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

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