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BaFin Anordnung: Rückabwicklung – Frank Ertinger, Münsing

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Frank Ertinger, Münsing, mit Bescheid vom 12. Januar 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Herr Ertinger schloss Darlehensverträge, in denen er sich zur unbedingten Rückzahlung gegenüber den Darlehensgebern verpflichtete. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage dieser Darlehensverträge betreibt Herr Ertinger das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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