235 Ls 1463 Js 50976/09 (268/10) – 13.08.2014
Ali Hussein Farhat, geb. am 15.07.1986 in Barachit, libanesischer Staatsangehöriger,
zuletzt wohnhaft:
August-Bebel-Str. 7
30851 Langenhagen
wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 09.11.2010 (235 Ls 1463 Js 50976/09 (268/10) angeordnet, dass die in diesem Verfahren erfolgten Beschlagnahmebeschlüsse des Amtsgerichts Hannover vom 14.07.2009 bezüglich der Forderungen des Angeklagten gegen die Commerzbank AG aus dem Konto 3001520683, BLZ 25040066 (272 Gs 1496/09) und gegen die Deutsche Postbank AG aus dem Konto 856519506, BLZ 37010050 (272 Gs 1497/09) zur Rückgewinnungshilfe zu Gunsten der Geschädigten für die Dauer von 3 Jahren ab Rechtskraft des Urteils aufrechterhalten werden, § 111 i Abs. 3 StPO.
Das Urteil des Amtsgerichts Hannover ist am 09.11.2010 rechtskräftig geworden.
Folgende Vermögenswerte sind noch gesichert:
a) | Forderung gegen die Deutsche Postbank AG i. H. v. 3.650,74 Euro |
b) | Forderung gegen die Commerzbank AG i. H. v. 10.047,48 Euro. |
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat nunmehr beantragt, bzgl. dieser Forderungen den Auffangrechtserwerb des Staates gem.
§ 111 i Abs. 5, 6 StPO festzustellen.
Möglicherweise durch den Verurteilten Geschädigte erhalten Gelegenheit, hierzu binnen 2 Wochen Stellung zu nehmen.